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Aktuell

Vorteile der Fernwärme Trappenkamp bezüglich der EnEV (Energieeinsparverordnung)

Ab 1.10.2007 mit Inkrafttreten der neuen Energieeinsparverordnung (EnEV2007) wird der Energiepass auch für bestehende Wohngebäude zur Pflicht. Mieter, Käufer und Pächter von Gebäuden oder Wohnungen haben damit das Recht, vor Vertragsabschluss einen Energieausweis einzusehen. Bei bestehenden Vertragsverhältnissen muss kein Energieausweis vorgelegt werden.

Wer eine Wohnung bzw. ein Haus mieten oder kaufen möchte, kann also die zu erwartenden Heizkosten zukünftig von Anfang an mit einkalkulieren. Denn der Energieausweis bewertet die energetische Qualität von Gebäuden. Er dokumentiert und bewertet alle wichtigen Kenndaten, die Einfluss auf den Energieverbrauch und die damit verbundenen Umweltbelastungen haben. Damit wird ein Vergleichsmaßstab geschaffen, der es auch dem Laien (Vermieter, Mieter, Bauherren) ermöglicht den Energieverbrauch seines Hauses/ seiner Wohnung einzuordnen.

Schon seit 2002 gilt für Neubauten oder wesentliche Modernisierungen bei Gebäuden, dass der Bauherr das Unterschreiten bestimmter Grenzen hinsichtlich des Primärenergieverbrauchs seines Gebäudes nachweisen musste. Erstmalig wurde damit zur Beurteilung von Gebäuden der Primärenergieverbrauch herangezogen. Dies geschieht durch die Bestimmung eines Primärenergiefaktors (PE – Faktor), mit dem der Energiebedarf des Gebäudes gewichtet wird. Die Größe dieses Faktors hängt von der eingesetzten Anlagentechnik, dem Brennstoff bzw. der genutzten Endenergie Strom ab.

Je höher dieser PE-Faktor ist, desto niedriger muss der Wärmebedarf – bzw. desto besser muss der Wärmeschutz des Gebäudes – sein, um die erlaubten Grenzen zu unterschreiten.

Die ENERKO GmbH hat als unabhängige Ingenieurgesellschaft und als Sachverständige den Primärenergiefaktor und den KWK-Anteil für die Fernwärmeerzeugung in Trappenkamp ermittelt.

 

Der zertifizierte Primärenergiefaktor für Fernwärme der Gemeindwerke Trappenkamp ist 1,0 und der KWK-Anteil beträgt 56 %.

 

Der PE-Faktor liegt somit deutlich unter dem Wert für brennstoffbetriebene Heiz-Anlagen (Gas/Öl) oder Fernwärme aus Heizwerken.

 

Die Vorteile des Einsatzes von Fernwärme der Gemeindewerke Trappenkamp sind offensichtlich:

  • Man kann eine hohe Kosteneinsparung beim Wärmeschutz erreichen oder
  • eine große Wirkung für den Umwelt- und Klimaschutz.
  • Der Niedrigenergiehausstandard als Grundvoraussetzung zur Erlangung von Fördergeldern (z.B. KfW-Programm) kann erheblich preiswerter erreicht werden.
  • Erfüllung der Grundvoraussetzungen zur Nutzung der Fernwärme als Ersatzmaßnahme nach § 7 EEWärmeG.

                                                

 

Informationen zum Primärenergiefaktor:  Download Zertifikat und Gutachten